Das müssen Sie wissen: neue Rechtschreibregeln ab Juni 2017
Inhalt
- Was kümmert mich der Rat für deutsche Rechtschreibung?
- Das Wichtigste zur Reform in einem kurzen Video:
- Das grosse Eszett
- Endlich: Majonäse ist verboten
- § 63: Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
- Das ausführliche Video
- Im Wortlaut: Der neue § 63 zur Gross- und Kleinschreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
Am 29.6.2017 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung sein Regelwerk aktualisiert.
Was kümmert mich der Rat für deutsche Rechtschreibung?
Der Rat ist das für deutsche Rechtschreibung massgebliche zwischenstaatliche Gremium. Neben Deutschland, Österreich und der Schweiz sind auch das Fürstentum Liechtenstein, die Autonome Provinz Bozen-Südtirol und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens vertreten. Die Empfehlungen des Rats sind in diesen Sprachregionen verbindlich.
Das Wichtigste zur Reform in einem kurzen Video:
Das grosse Eszett
Grosse Aufmerksamkeit erregte eine Ergänzung, die uns in der Schweiz gar nicht betrifft: die Einführung des grossen «ß». Für deutsche Schulbuchverlage ist das grosse «ß» ein Millionengeschäft. Wir sparen das Geld und stellen etwas anderes damit an.
Endlich: Majonäse ist verboten
Die anderen Neuerungen sind auch für uns ein Gewinn. Der Rat für Rechtschreibung nimmt eine ganze Reihe abscheulicher Schreibweisen für Fremdwörter zurück. «Ketschup» [neu nur noch «Ketchup»], «Majonäse» [neu nur noch «Mayonnaise»] und «Grislibär» [neu nur noch «Grizzlybär»] sind prominente Beispiele.
Wer bei der Schreibung von Fremdwörtern bislang konservativ war, muss sich wegen der neuen Wortliste kaum umstellen. Im folgenden Kasten können Sie überprüfen, ob sich für Sie etwas ändert. Im Alltag wichtiger ist die Neufassung des § 63. Den nehmen wir weiter unten auch noch auseinander.
Aus der Wortliste gestrichen wurden:
Anschovis, Belkanto, Bravur (inkl. bravurös), Campagne, Frotté, Grislibär, Joga, Jockei, Kalvinismus, Kanossa(gang), Kargo, Ketschup, Kollier, Kommunikee, Komplice, Majonäse, Masurka, Negligee, Nessessär, passee, Rakett (Tennisschläger; Gang), Roulett, Varietee, Wandalismus
Neu aufgenommen wurden die folgenden Varianten:
Canapé, Entrée, Praliné und Soirée als gleichberechtigte Variantenschreibungen zu den bestehenden Schreibungen Kanapee, Entree, Pralinee und Soiree
Allgemein (bisher nur national) zulässig sind jetzt:
Buffet, Casino und Vademecum als gleichberechtigte Variantenschreibungen zu den Schreibungen Büfett, Kasino und Vademekum
Im Wortverzeichnis gibt es noch viele weitere kleine Änderungen, die wir hier nicht alle aufführen können. Wers genau wissen will: Unser Artikel Korrekturlesen: So finden sie (fast) alle Fehler enthält am Ende eine lange Liste mit Hilfsmitteln zur Rechtschreibung. Auch das nigelnagelneue Wortverzeichnis und die aktualisierten Rechtschreibregeln des Rats für deutsche Rechtschreibung zum Download.
Ausserdem haben wir die Artikel Zweifelsfälle der Rechtschreibung und Neues von den Fremdwörtern auf den aktuellen Stand gebracht.
§ 63: Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
Adjektive werden normalerweise kleingeschrieben. Aber wenn Sie mit einem Nomen eine feste Verbindung eingehen, kommen wir ins Zweifeln. Wenn solche Verbindungen als Eigennamen gelten (der «Heilige Stuhl», die «Vereinten Nationen», der «Grosse Wagen»), war die Grossschreibung schon lange Pflicht.
Aber in anderen Fällen war die Lage weniger klar. Der neue § 63 schafft Klarheit:
Kleinschreibung als Regelfall
Bei wörtlichem oder bildhaftem Gebrauch des Adjektivs (der freie Mitarbeiter, die gläserne Decke) ist die Kleinschreibung der Regelfall.
Begründung: Dies ist die «ganz normale» Verwendung von Adjektiv und Substantiv. Daher besteht kein Grund, das Adjektiv grosszuschreiben.
Wahlrecht Grossschreibung/Kleinschreibung
Nur wenn durch die Kombination eine neue Bedeutung des Gesamtausdrucks entsteht, ist neu Gross- oder Kleinschreibung erlaubt.
So darf man neuerdings schreiben: Das Schwarze/schwarze Brett, der Blaue/blaue Brief und der Runde/runde Tisch.
Die Grossschreibung ist ein Wahlrecht. Wer sich dafür entscheidet, hebt hervor, dass der Gesamtausdruck eine übertragene Bedeutung hat, die sich nicht aus der Addition der einzelnen Wortbedeutungen ergibt.
Das Schwarze Brett des Ruderclubs kann eine braune Korktafel sein. Entscheidend ist, dass dort ein Aushang zu finden ist, wenn sich die Trainingszeiten ändern.
Grossschreibung als Regelfall
Bei Arten- und Klassenbezeichnungen in Botanik und Zoologie wird der adjektivische Bestandteil grossgeschrieben: das Fleissige Lieschen, der Grüne Veltliner, die Schwarze Witwe.
Bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen wird der adjektivische Bestandteil grossgeschrieben: der Heilige Vater, die Königliche Hoheit, die Leitende Ministerialrätin.
Bei offiziellen sowie kirchlichen Feier- und Gedenktagen wird der adjektivische Bestandteil grossgeschrieben: der Erste Mai, der Heilige Abend.
Das ausführliche Video
Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, haben wir auch ein ausführliches Video für Sie:
Jetzt sind Sie wieder auf dem Laufenden.
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Danke.
Das wars für heute.
Herzliche Grüsse
Matthias Wiemeyer
Im Wortlaut: Der neue § 63 zur Gross- und Kleinschreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
2.4 Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
§ 63
In festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden, richtet sich die Schreibung des adjektivischen Bestandteils nach der jeweils zugrunde liegenden Bedingung.
(1) Der adjektivische Bestandteil wird kleingeschrieben
(1.1) bei wörtlichem Gebrauch, das heißt, wenn sich die Gesamtbedeutung der Verbindung aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen lässt, zum Beispiel: die absolute Mehrheit, die alten Sprachen, der freie Mitarbeiter, das geistige Eigentum, der genetische Fingerabdruck, die innere Sicherheit, die kalte Platte, die letzte Ehre, die natürliche Person, das olympische Feuer, das stille Wasser
(1.2) bei metaphorischem oder metonymischem Gebrauch, das heißt, wenn einer der beiden Bestandteile der Verbindung eine figurative Bedeutung hat oder die Verbindung als Ganzes figurativ gebraucht wird, zum Beispiel: der blinde Passagier, die faulen Geschäfte, das starke Geschlecht, der wilde Streik; die biologische Uhr, der geistige Vater, der kleine Mann, ein offenes Ohr; die graue Maus, der harte Kern, der rote Teppich, das teure Pflaster
E1: Zur Schreibung metonymisch gebrauchter Verbindungen wie der Ferne Osten, die zu inoffiziellen Eigennamen geworden sind, siehe § 60(5).
(2) Der adjektivische Bestandteil kann großgeschrieben werden
(2.1) in Verbindungen mit einer idiomatisierten Gesamtbedeutung, das heißt, wenn die Verbindung als Ganzes eine neue lexikalische Bedeutung annimmt. In diesen Fällen kann durch Großschreibung der besondere Gebrauch der Verbindung zum Ausdruck gebracht werden, zum Beispiel: der blaue/Blaue Brief (= Verwarnungsschreiben), der runde/Runde Tisch (= Verhandlungstisch, Verhandlungsrunde), das schwarze/ Schwarze Brett (= Anschlagtafel), das zweite/Zweite Gesicht (= Fähigkeit des Hellsehens)
(2.2) in fachsprachlich oder terminologisch gebrauchten Verbindungen, zum Beispiel: die dringliche/Dringliche Anfrage (Politik), der falsche/Falsche Hase (Kochkunst), der goldene/Goldene Schnitt (Mathematik), der letzte/ Letzte Wille (Recht), die multiple/Multiple Sklerose (Medizin), der neue/Neue Markt (Wirtschaft), das neue/Neue Steuerungsmodell (Verwaltung), die rote/Rote Karte (Sport), das schwarze/Schwarze Loch (Astronomie); die erste/Erste Hilfe, der gelbe/Gelbe Sack, das große/Große Latinum, die mittlere/Mittlere Reife
E2: Von der Möglichkeit, großzuschreiben, wird nicht in allen Fachsprachen Gebrauch gemacht. Zu Beispielen mit ausschließlicher Kleinschreibung siehe das Wörterverzeichnis.
E3: Bei fachsprachlichen Bezeichnungen von Klassifizierungseinheiten in der Botanik und Zoologie wird der adjektivische Bestandteil großgeschrieben, zum Beispiel: das Fleißige Lieschen, der Grüne Veltliner, der Rote Milan, die Schwarze Witwe
(3) Der adjektivische Bestandteil wird großgeschrieben
(3.1) bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen, zum Beispiel: der Regierende Bürgermeister, die Königliche Hoheit, der Heilige Vater, der Erste Staatsanwalt, die Leitende Ministerialrätin
(3.2) bei offiziellen sowie kirchlichen Feier- und Gedenktagen, zum Beispiel: der Erste Mai, der Internationale Frauentag, der Heilige Abend
E4: Bei Funktionsbezeichnungen sowie bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel: der erste/Erste Vorsitzende, der technische/Technische Direktor; die goldene/Goldene Hochzeit, das neue/Neue Jahr